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Das Rechtslexikon

Erläuterungen wichtiger juristischer Fachbegriffe

A

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
Das österreichische Gesetzbuch zur Regelung des bürgerlichen Rechts. Abkürzung: ABGB.

Amtsgericht
Die unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Amtsgericht entscheidet durch Einzelrichter oder durch Rechtspfleger. In Strafsachen kann das Amtsgericht unter Mitwirkung ehrenamtlicher Richter auch als kollegiales Schöffengericht fungieren.

Anderkonto
Ein Treuhandkonto, das besonders Rechtsanwälte und Notare zugunsten von Dritten – beispielsweise bei einer Vormundschaft oder bei einem Konkurs – bei Kreditinstituten unterhalten.

Anfechtung
Eine Anrufung des Gerichts gegen die Gültigkeit einer Rechtshandlung.

Angeklagter
Im Strafprozess eine Person, die einer Straftat beschuldigt wird und gegen die das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat.

Anklage
Die Einleitung eines strafgerichtlichen Verfahrens durch die Erhebung der öffentlichen Klage oder einer Privatklage.

Anklagebehörde
Eine Behörde, die eine öffentliche Anklage vor Gericht erhebt. Bei der Anklagebehörde handelt es sich zumeist um die Staatsanwaltschaft.

Anklageschrift
Ein Schriftstück, mit dessen Einreichung bei Gericht die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt.

Anwalt
Siehe Rechtsanwalt.

Appellant
Siehe Berufungskläger.

Appellat
Siehe Berufungsbeklagter.

Appellation
Siehe Berufung.

Appellationsgericht
Siehe Berufungsgericht.

Appellationshof
Siehe Berufungsgericht.


B

Beklagter
Eine Person, gegen die eine zivilrechtliche Klage erhoben worden ist. Gegensatz: Kläger.

Berufung
Ein Rechtsmittel zur Nachprüfung oder zur Änderung eines gerichtlichen Urteils. Synonym: Appellation.

Berufungsbeklagter
Ein Beklagter im Berufungsverfahren. Synonym: Appellat.

Berufungsgericht
Für eine Berufung zuständiges Gericht der nächsthöheren Instanz. Synonyme: Appellationsgericht, Appellationshof.

Berufungsinstanz
Ein Gericht, vor dem ein Berufungsverfahren verhandelt wird.

Berufungskläger
Ein Kläger im Berufungsverfahren. Synonym: Appellant.

Berufungsrichter
Ein Richter in einem Berufungsverfahren.

Berufungsverfahren
Ein Gerichtsverfahren, das aufgrund einer Berufung eingeleitet wird.

Beschwerde
Im Zivilprozess und im Strafprozess ein Rechtsmittel gegen gerichtliche Beschlüsse und Entscheidungen.

Bundesgerichtshof
Das oberste Bundesgericht für die Zivilgerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland. Abkürzung: BGH.

Bürgerliches Gesetzbuch
Das einheitliche deutsche Gesetzbuch zur Regelung des bürgerlichen Rechts. Abkürzung: BGB.

Bürgerliches Recht
Das allgemeine Privatrecht, das jeden Bürger betrifft. Synonym: Zivilrecht.


E

Einspruch
Ein Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen und Maßnahmen.

Einstellung
Im Strafprozess die förmliche Beendigung eines Gerichtsverfahrens während des Ermittlungsverfahrens durch den Staatsanwalt. Eine Einstellung erfolgt, wenn – beispielsweise aufgrund fehlender Beweise – kein ausreichender Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage vorliegt.

Einstweilige Verfügung
Im Zivilprozess eine vorläufige gerichtliche Anordnung zur Abwendung schwerer Nachteile für eine Partei. Synonym: Vorläufige Verfügung.

Einzelrichter
Ein Richter, der seine Amtstätigkeit allein und selbständig ausübt. Ein Einzelrichter ist vornehmlich der Richter am Amtsgericht. Gegensatz: Kollegialgericht.

Ermittlungsverfahren
Im Strafprozess ein Verfahren der Staatsanwaltschaft, um zu ermitteln, ob ein Verbrechen und damit ein Grund zur Anklage vorliegt und wer als Täter in Frage kommt. Dem Ermittlungsverfahren folgt die Erhebung der öffentlichen Klage oder die Einstellung des Verfahrens.


G

Generalbevollmächtigter
Eine Person, die über eine Generalvollmacht verfügt.

Generalvollmacht
Eine Vollmacht zum Abschluss sämtlicher Geschäfte.

Gerichtsbarkeit
Die Befugnis zur Rechtsprechung.

Gerichtshof
Ein aus mehreren Mitgliedern bestehendes Gericht. Der Oberste Gerichtshof ist die höchste Berufungsinstanz.

Gerichtsstand
Der Ort, dessen Gericht bei einer Rechtssache zuständig ist oder sein soll.

Geschäftsfähigkeit
Im bürgerlichen Recht die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die volle Geschäftsfähigkeit beginnt mit der Volljährigkeit. Gegensatz: Geschäftsunfähigkeit.

Geschäftsunfähigkeit
Im bürgerlichen Recht die Unfähigkeit, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Geschäftsunfähigkeit liegt beispielsweise bei Kleinkindern oder bei wegen Geisteskrankheit Entmündigten vor. Gegensatz: Geschäftsfähigkeit.


H

Hauptverfahren
Im Strafprozess der Abschnitt des Verfahrens, der von der Eröffnung des Hauptverfahrens über die Vorbereitung der Hauptverhandlung bis zu deren Beendigung reicht.

Hauptverhandlung
Der wichtigste Abschnitt des Hauptverfahrens, in dem die Entscheidung über die öffentliche Klage getroffen wird.


I

Instanz
Die zuständige Stufe des gerichtlichen Verfahrens.

Instanzenzug
Der Weg, den ein Rechtsstreit durch Rechtsmittel wie Revision oder Berufung in zwei oder drei Stufen zu übergeordneten Gerichten nehmen kann. In Zivilsachen könnten die einzelnen Stationen beispielsweise das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof sein.


J

Jurisdiktion
Die Einrichtungen der Rechtsprechung.

Jurisprudenz
Siehe Rechtswissenschaft.

Juristische Person
Mehrere Personen oder Institutionen, die vom Staat als ein einziger Gegenstand des Rechts anerkannt werden. Gegensatz: Natürliche Person.


K

Kläger
Eine Person, die vor Gericht Klage erhebt. Gegensatz: Beklagter.

Klageschrift
Im Zivilprozess die schriftliche Erhebung der Klage, die dem Beklagten mit der Vorladung zugestellt wird.

Kollegialgericht
Ein Gericht, bei dem mehrere Richter nach Beratung durch einfache oder qualifizierte Mehrheit die Entscheidung treffen. Gegensatz: Einzelrichter.


L

Landgericht
Ein dem Amtsgericht übergeordnetes Kollegialgericht (siehe dort).


N

Natürliche Person
Der einzelne Mensch als Rechtsträger. Gegensatz: Juristische Person.

Nebenkläger
Ein neben dem Staatsanwalt auftretender Kläger.

Notar
Ein ausgebildeter Jurist, der auch Schriftstücke oder Unterschriften beglaubigt und Rechtsgeschäfte beurkundet.


O

Oberlandesgericht
Ein den Landgerichten übergeordnetes Gericht der zweiten Instanz. Abkürzung: OLG.

Oberverwaltungsgericht
Das zweitinstanzliche Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Abkürzung: OVG.

Öffentliche Klage
Im Strafprozess die Anklage durch den Staatsanwalt. Die öffentliche Klage wird durch die Einreichung einer Anklageschrift bei Gericht oder durch den Antrag auf eine gerichtliche Voruntersuchung erhoben.


P

Privatklage
Die Verfolgung einer Straftat durch die Klageerhebung der betroffenen Person ohne eine Anrufung der Staatsanwaltschaft.

Privatrecht
Die Regelung der Rechtsverhältnisse der einzelnen Personen und ihrer wirtschaftlichen Zusammenschlüsse sowie des Staates und anderer Körperschaften.

Prozesskostenhilfe
Die vollständige oder teilweise Befreiung einer minderbemittelten Prozesspartei von den Kosten des Verfahrens.


R

Rechtsanwalt
Ein Jurist, der berechtigt ist, die Rechtsangelegenheiten anderer Personen beispielsweise als Verteidiger, als Beistand oder als Bevollmächtigter vor Gericht zu vertreten.

Rechtsbeugung
Die missbräuchliche Anwendung des Rechts.

Rechtsfähigkeit
Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Rechtsgeschäft
Ein Geschäft mit dem Ziel einer Änderung bestimmter rechtlicher Beziehungen.

Rechtsmittel
Ein aufgrund der Rechtsordnung verfügbares Mittel wie beispielsweise eine Anfechtung eines Urteils oder eine offizielle Beschwerde.

Rechtsmittelbelehrung
In noch nicht rechtskräftigen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen enthaltene Belehrung über die Möglichkeit der Anfechtung, der Berufung oder der Beschwerde.

Rechtspfleger
Ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, dem bestimmte richterliche Aufgaben übertragen sind.

Rechtstitel
Ein beurkundeter Rechtsanspruch.

Rechtswissenschaft
Die Lehre von den Gesetzen und von ihrer Anwendung sowie weitere Wissensgebiete wie beispielsweise Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie. Synonym: Jurisprudenz.

Revision
Die Anrufung einer höheren Instanz zur nochmaligen Entscheidung einer Rechtsfrage.


S

Schnellverfahren
Ein abgekürztes Strafverfahren ohne schriftliche Anklage und ohne Eröffnungsbeschluss auf Antrag der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsrichter oder dem Schöffengericht.

Schöffe
Ein ehrenamtlicher Beisitzer des Schöffengerichts und der Strafkammer.

Schöffengericht
Ein dem Amtsgericht angegliedertes Gericht, das in der Regel aus einem Berufsrichter und den Schöffen besteht.

Staatsanwalt
Ein juristisch ausgebildeter Beamter der Staatsanwaltschaft, der die Befähigung zum Amt eines Richters haben muss.

Staatsanwaltschaft
Eine staatliche Behörde zur Wahrung des öffentliches Interesses in Rechtssachen. Die Staatsanwaltschaft ist die Anklagebehörde und die Untersuchungsbehörde des Staates vor Gericht.

Staatsgerichtshof
Ein Gerichtshof, der über verfassungsrechtliche Fragen entscheidet.

Strafgericht
Ein Teil des Gerichts, der nur über Straftaten entscheidet.

Strafgesetzbuch
Die schriftlich zusammengefassten Strafgesetze. Abkürzung: StGB.

Strafkammer
Ein Kollegialgericht für Strafsachen beim Landgericht. Gegensatz: Zivilkammer.

Strafprozess
Ein gerichtliches Verfahren bei der Untersuchung, der Entscheidung und der Bestrafung einer Straftat. Gegensatz: Zivilprozess.

Strafprozessordnung
Alle Vorschriften über die Abwicklung von Strafprozessen. Abkürzung: StPO.

Strafrahmen
Der Spielraum zwischen dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmaß und dem Mindestmaß einer Strafe.

Strafrecht
Die Gesamtheit der Rechtsvorschriften für den Strafprozess. Gegensatz: Zivilrecht.


V

Verfahren
Die Reihenfolge der notwendigen Rechtshandlungen zur Erledigung einer Rechtssache.

Verwaltungsgericht
Das erstinstanzliche Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Vorladung
Die Aufforderung zum Erscheinen vor Gericht.

Vorläufige Verfügung
Siehe Einstweilige Verfügung.


W

Wiederaufnahmeverfahren
Ein Zivilverfahren oder ein Strafverfahren mit dem Zweck, eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung in einem neuen Prozess zu überprüfen.


Z

Zivilgericht
Ein für Zivilsachen zuständiges Gericht.

Zivilgesetzbuch
In der Schweiz das Gesetzbuch über das bürgerliche Recht. Abkürzung: ZGB.

Zivilkammer
Eine Kammer der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Zivilsachen beim Landgericht. Gegensatz: Strafkammer.

Zivilprozess
Ein Prozess zur Entscheidung über Fragen des Privatrechts. Gegensatz: Strafprozess.

Zivilrecht
Siehe Bürgerliches Recht. Gegensatz: Strafrecht.


 

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